KACHANOW
ПроєктиМожливостіПроцесМанyфактураЖурналКонтакт
UADEENRUESFR
Rechtliches · Stand: November 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Möbel auf Maß — Manufaktur Kachanow GmbH

Firma
Möbel auf Maß — Manufaktur Kachanow GmbH
Geschäftsführer
Herr Anton Caceanov
Adresse
Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin
E-Mail
info@kachanow.de
Telefon
+49 152 036 557 70
Handelsregister
Abteilung B, Amtsgericht Charlottenburg: HRB 227961 B
USt-ID
DE342439831
W-ID
925196718345001

I. Geltung und Begriffsbestimmungen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Kachanow GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
  2. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit der Vertragspartner Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gelten diese Regelungen nur im Umfang, in dem sie mit zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vereinbar sind.
  3. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit das Unternehmen deren Einbeziehung und Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Das Unternehmen ist auf Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Möbeln nach Maß und Interieurslösungen spezialisiert, Bau- und/oder Sanierungsarbeiten werden nicht ausgeführt.
  2. Die von beiden Parteien unterzeichnete technische Spezifikation (Leistungsbeschreibung) bildet die verbindliche Grundlage des Vertrages. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

III. Angebote und Auftragsbestätigung

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch das Unternehmen und der Bestätigung der technischen Spezifikation durch den Kunden zustande. Der Kunde bestätigt mit Freigabe oder Unterzeichnung, dass Maße und Objektdaten, sowie alle vergleichbaren Angaben korrekt sind. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die ausschließlich auf falschen, unvollständigen oder widersprüchlichen Vorgaben/Angaben des Kunden (einschließlich durch den Kunden beauftragter Dritter wie Architekten/Planer) beruhen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, verpflichtet sich das Unternehmen, den Kunden auf typische Risiken unrichtiger Maßangaben vor Auftragserteilung hinzuweisen.
  3. Das Unternehmen behält sich das Eigentum an sämtlichen eigenen Zeichnungen und Unterlagen vor. 3D-Visualisierungen, Renderings und Muster sind illustrativ; Farb- und Texturdarstellungen auf Bildschirmen können von den tatsächlichen Materialien abweichen.

IV. Preise / Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
  2. Zahlungen erfolgen nach dem vereinbarten Zahlungsplan (z. B. 70 % Anzahlung, 25 % nach Lieferung, 5 % nach Abnahme).
  3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Unternehmens (Eigentumsvorbehalt). Soweit der Kunde als Unternehmer die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, tritt der Kunde alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an das Unternehmen ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Abtretungsforderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen und Auskunft über abgetretene Forderungen zu verlangen.

V. Einzelanfertigungen / Ausschluss des Widerrufs

  1. Sämtliche Produkte des Unternehmens werden maßgefertigt. Nach Produktionsbeginn ist die geleistete Anzahlung nicht erstattungsfähig.
  2. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vor Abschluss des Vertrages werden Verbraucher ausdrücklich darüber informiert, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt und deshalb kein Widerrufsrecht besteht. Diese Regelung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.

VI. Lieferung, Zugang und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt durch das Unternehmen oder dessen autorisierte Partner. Produkte werden mit geeignetem Verpackungs- und Kennzeichnungssystem transportiert. Die Lieferung erfolgt gemäß den jeweils vereinbarten Bedingungen. Lieferverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen – insbesondere Verzögerungen durch Zollabfertigung, Witterungsbedingungen, Fahrzeugausfälle, Materialengpässe oder sonstige Fälle höherer Gewalt – begründen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen vielmehr um die Dauer der jeweiligen Beeinträchtigung.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware – bei Lieferung ohne Montage – mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über (§ 447 BGB). Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher über, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Bei Montage durch das Unternehmen oder dessen Erfüllungsgehilfen trägt das Unternehmen bis zur Abnahme die Gefahr (§ 644 BGB).
  3. Ist das Objekt zum vereinbarten Termin nicht bereit oder treten kunden- bzw. drittverursachte Verzögerungen auf, trägt der Kunde etwaig dadurch entstehende Mehrkosten wie etwa Zweitfahrten, Wartezeiten, Lagerung und vergleichbare Kosten.

VII. Montage und Abnahme

  1. Die Montage erfolgt durch das Unternehmen oder autorisierte Montagepartner und der Leistungsumfang ergibt sich aus der Spezifikation. Anderweitige Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn: (a) die Leistung vom Kunden ausdrücklich schriftlich abgenommen wurde, (b) der Kunde die Nutzung aufgenommen hat, (c) die Schlussrate bezahlt wurde oder (d) der Kunde binnen sieben Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung der Abnahmebereitschaft keine substantiierten Mängelrügen schriftlich (inkl. Fotos/Beschreibung) vorgebracht hat. Bei Verbrauchern ist die Fiktion auf Fälle anzuwenden, in denen der Verbraucher ordnungsgemäß und deutlich auf die Bedeutung der Frist hingewiesen wurde.

VIII. Toleranzen und Materialbesonderheiten

  1. Referenzmuster, die dem Kunden vorgelegt und von ihm freigegeben wurden, sind verbindlich. Abweichungen, die innerhalb branchenüblicher Toleranzen liegen, stellen keinen Mangel dar.
  2. Bei Farb-/Strukturabweichungen, die über branchenübliche Toleranzen hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, dies binnen sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

IX. Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe/Abnahme (bei Montage ab Abnahme) und richtet sich nach den gesetzlichen Maßgaben.
  2. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich und soweit möglich mit Fotodokumentation zu rügen.
  3. Nach erfolgter Mängelrüge hat das Unternehmen zunächst das Recht zur Nacherfüllung/Nachbesserung. Bei Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen.

X. Haftung

  1. Das Unternehmen haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche haftet das Unternehmen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

XI. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

  1. Vom Kunden überlassene Daten, Zeichnungen und Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
  2. Die vom Unternehmen erstellten Unterlagen (wie bspw. technische Zeichnungen, Skizzen, 3D-Visualisierungen, Spezifikationen und vergleichbare Unterlagen) bleiben dessen geistiges Eigentum. Werden Zeichnungen an Dritte übergeben, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Unternehmen. Für die im Rahmen der Planung überlassenen Unterlagen erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur Ausführung des jeweiligen Auftrags, nicht jedoch weitergehende Verwertungsrechte.

XII. Datenschutz

  1. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details zu Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
  2. Sofern Daten in Drittländer übermittelt werden, erfolgen Übermittlungen nur auf Grundlage geeigneter Garantien.

XIII. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Materialengpässe, Transport-/Zollverzögerungen, behördliche Maßnahmen), die unvorhersehbar und unvermeidbar sind, befreien die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.
  2. Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu informieren und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
  3. Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Dauert die Leistungsstörung länger als sechs Monate an, sind die Parteien jeweils berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist.

XIV. Subunternehmer

  1. Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen; es haftet jedoch für deren sorgfältige Auswahl und Überwachung.
  2. Soweit Subunternehmer Tätigkeiten ausführen (insb. Montage), stellt das Unternehmen sicher, dass diese über angemessene Haftpflichtversicherungen verfügen.

XV. Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche berechtigt.
  2. Gegenüber Unternehmern ist die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zudem nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

XVI. Abtretung

  1. Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
  2. Geldforderungen des Unternehmens dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß § 354a HGB, ohne Zustimmung des Kunden abgetreten werden.

XVII. Vertragssprache

  1. Vertragssprachen sind Deutsch, Ukrainisch oder Englisch.
  2. Im Falle von Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

XVIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Gerichtsstand für Klagen mit Unternehmern ist Berlin; bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand bzw. die EuGVVO.
  3. Erfüllungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Unternehmens.
  4. Die technische Spezifikation (Leistungsbeschreibung), die von beiden Parteien unterzeichnet oder bestätigt wird, bildet die verbindliche Grundlage für die Auftragsumsetzung. Weitere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mail oder elektronische Zustimmung genügen, sofern dies in den Handelsdokumenten der Parteien entsprechend vorgesehen ist.
  7. Die Bestätigung dieser AGB per E-Mail oder im Rahmen einer Online-Bestellung gilt als vollständige Zustimmung zu deren Inhalt.
  8. Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Unternehmen ist gegenüber Verbrauchern bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

XIX. Zusatzbestimmungen

A. Pflege- und Nutzungshinweise

Der Kunde verpflichtet sich, die vom Unternehmen bereitgestellten Pflege- und Nutzungshinweise einzuhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise kann die Gewährleistung ganz oder teilweise entfallen.

B. Besondere Einsatzbedingungen

Bei besonderen Einsatzbedingungen (z. B. hohe Feuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen, UV-Einfluss) sind vorher mit dem Unternehmen zusätzliche Schutzmaßnahmen abzustimmen (z. B. Belüftung, UV-Schutz, Feuchteschutz).

C. Eigenmächtige Eingriffe

Eigenmächtige Eingriffe am Produkt (z. B. Umbauten, Bohren, Austausch von Beschlägen) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens führen zum Erlöschen der Gewährleistung für die betroffenen Komponenten.

D. Haftung für Fremdprodukte und Herstellergarantie

Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für seine eigenen Leistungen sowie für die fachgerechte Verarbeitung aller eingesetzten Komponenten. Für Beschläge und Bauteile, die von externen, lizenzierten Herstellern stammen, gilt jedoch ausschließlich die jeweilige Herstellergarantie des Produzenten.

Da das Unternehmen keinen Einfluss auf den Produktionsprozess oder die Materialqualität dieser Fremdprodukte hat, kann keine Haftung für produktions-, material- oder konstruktionsbedingte Mängel solcher Bauteile übernommen werden.

Die gesetzliche Haftung des Unternehmens für eigene Arbeiten, Montageleistungen und vertragliche Pflichten bleibt hiervon unberührt.

Gleichzeitig unterstützt das Unternehmen den Kunden auf Wunsch bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten, um eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung von Garantie- oder Servicefällen zu ermöglichen.

Студії

Берлін · Шарлоттенбург+49 30 0000 0000 · berlin@kachanow.de
Валенсія · Русафа+34 96 000 00 00 · valencia@kachanow.de
Чернівці · Манyфактура+380 372 00 00 00 · workshop@kachanow.de

Навігація

  • Проєкти
  • Можливості
  • Процес
  • Манyфактура
  • Журнал
  • Контакт

Юридичне · Соціальні

  • Impressum
  • AGB
  • Конфіденційність
  • Trade-доступ
  • LinkedIn
  • Instagram
© 2026 Manufaktur Kachanow GmbHDE · EN · UA · RU · ES · FR